Tennisverein Hohenacker e.V. 

Ehrungsordnung

Stand 25. Juni 2014

 

§1 Allgemeines

 Der Tennisverein Hohenacker e.V. würdigt besondere Verdienste seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch Ehrungen.

 

§2 Art der Ehrung

 Ehrungen erfolgen durch Verleihung:

  • der Ehrennadel in Silber
  • der Ehrennadel in Gold
  • der Ehrenmitgliedschaft.

 

§3 Voraussetzung der Ehrung

1 Für die silberne Ehrennadel wird eine Mitgliedschaft von mindestens 25 Jahren vorausgesetzt.

2 Für die goldene Ehrennadel wird eine Mitgliedschaft von mindestens 40 Jahren vorausgesetzt.

3  Mitgliedern oder nicht dem TV angehörende Personen, die sich im besonderen Maße um den Verein oder den Tennissport verdient gemacht haben, kann eine Ehrennadel und/oder die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

 

§4 Zuständigkeit

Über die Verleihung der Ehrennadeln sowie die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der Vorstand mit einer 2/3-Mehrheit des Gesamtvorstandes.

 

§5 Vornahme der Ehrung

Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen vorgenommen werden.

 

§6 Ehrungen durch Institutionen

 Ehrungen durch WTB, WLSB, WSJ und seiner Unterorganisationen sowie Kommunen und das Land Baden-Württemberg können nach den dafür geltenden Ehrungsrichtlinien vom Vorstand beantragt werden.

 

Die vorstehende Ehrungsordnung wird auf Beschluss des Vorstandes gemäß Vorstandssitzung Nr. 05-2014 am 25. Juni 2014 ab sofort gültig.

Hohenacker, den 25. Juni 2014

Dr. Jochen Matzenbacher

1. Vorsitzender