DATENSCHUTZ

Am 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich in Kraft getreten sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG). Die dort enthaltenen Regelungen gelten auch für unseren Verein.

Die konkrete Umsetzung für unseren Verein wurde abgeschlossen und die daraus resultierenden Ergebnisse wurden vom Vorstand des Tennisvereins Hohenacker (TVH) am 8. August 2018 einstimmig beschlossen und danach jeweils aktualisiert.

Die nachfolgend genannten Unterlagen informieren über die neuen datenschutzrechtlichen Regelungen:

·       Informationspflichten nach Artikel 12 bis 14 der DSGVO:     54.2_DSGVO_Informationspflichten_27.03.2023

·       Datenschutzordnung des TVH:

 55.1_Datenschutzordnung_27.03.2023