Datenschutz-Grundverordnung

Liebe Mitglieder,

wie Ihr sicherlich aus zahlreichen Emails oder Anschreiben Eurer Banken, Versicherungen und sonstiger Institutionen mitbekommen habt, ist mit dem 25. Mai 2018 die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.

Mit der neuen DSGVO werden umfangreiche inhaltliche, organisatorische und formale Anforderungen an Organisationen gestellt, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Hiervon sind auch Vereine und damit auch unser Verein betroffen.

Für die konkrete Umsetzung dieser komplexen und vielfältigen Anforderungen gab es zwar bereits Informationen der Verbände oder staatlicher Stellen, jedoch waren diese oftmals eher theoretisch gehalten und damit für die praktische Umsetzung nicht immer hilfreich. Mittlerweile liegen jedoch praxisrelevante Orientierungshilfen vor.

Im Vorstand ist eine Projektgruppe aktuell dabei, die Anforderungen der DSGVO praktisch umzusetzen. Hierzu gehört u.a. die Erstellung von:

·      Merkblatt „Informationspflichten des TVH gegenüber seinen Mitgliedern“

·      Datenschutzordnung

·      Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Nach der Verabschiedung der DSGVO-relevanten Sachverhalte im Vorstand erfolgt die Information an die Mitglieder auf unserer Homepage und per Rundmail.

Bis dahin sind die Mitgliederdaten – wie bereits in der Vergangenheit – „in guten Händen“, denn auch bisher war der Datenschutz für uns eine wichtige Aufgabe.

 

Dr. Jochen Matzenbacher, 1. Vorsitzender

Christoph Weyer, Stv. Vorsitzender

Hohenacker, den 25. Mai 2018